In alter Zeit stellten die gemeinen Marken der Bauernschaften in
der emsländischen Landwirtschaft einen bedeutenden Faktor dar. Marken waren Volksland, das Jedermann zu Weide, Jagd und Holzeinschlag nutzen konnte. Mit dem Anwachsen der Bevölkerung wuchs die
Nutzung und der Wert der alten Marken. Um Streitfälle zu vermeiden, grenzten die Gemeinden bzw. Bauernschaften die Marken untereinander ab und bildeten Markengenossenschaften. Diese hielten bestimmte
Versammlungen, Holtinge ab.
Zur Beaufsichtigung wurde ein “Marken- bzw. Holtingrichter oder Markgraf” gewählt. Das Hölting,
die Versammlung aller Genossen einer Mark, fand nach altem Brauch einmal jährlich statt. Bei wichtigen Streitigkeiten konnte ein außergewöhnlicher Hölting abgehalten werden. In dem jahrhundertelang
ausgeübten Brauch dieser Versammlungen liegt für die alten Dörfer und Gemeinden des Emslandes mehr Tradition der Geselligkeit, als man heute vermutet. Wenn alle “Höltinggeschäfte” erledigt waren,
vereinigten sich die Markgenossen zu frohem Gelage und tranken gemeinsam die Tonnen Bier, die zuvor als "Brüchten" (Strafen) verhängt worden waren. Auch bei gemeinsamen Arbeiten zur Erhaltung der
Mark gehörte gewöhnlich die Tonne Bier dazu. Es wird vermutet, dass weitere Lustbarkeiten wie Musik und Tanz dazu gehörten. An einigen Orten wurde auch auf einen bunten Vogel hoch oben auf einer
Stange geschossen, wie es noch heute bei vielen Schützenfesten der Fall ist.
Der Sektionsname “Die Höltinger” bezieht sich auf den oben
genannten Brauch des Höltings.